BARRIEREFREIHEIT: TEILWEISE KONFORMITÄT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Guillemot Corporation S.A. verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.

Alle festgestellten Nichtkonformitäten werden priorisiert und ein Abhilfemaßnahmenplan wird im Rahmen unseres mehrjährigen Programms umgesetzt, das im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden soll.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://support.hercules.com/.

KONFORMITÄTSSTATUS

https://support.hercules.com/ entspricht teilweise den französischen Allgemeinen Richtlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité, RGAA).

TESTERGEBNISSE

Die von Guillemot Corporation S.A. durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 73 % der in Version 4.1.2 der RGAA-Richtlinien festgelegten Kriterien erfüllt sind.

Klicken Sie hier, um den detaillierten Prüfbericht anzuzeigen.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 23. März 2026 erstellt.

Zur Erstellung dieser Website verwendete Technologien

  • HTML
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Überprüfung der Darstellung von Inhalten erfolgte auf Grundlage der in der RGAA-Referenzdatenbank festgelegten Kombination unter Verwendung der folgenden Versionen:

  • Auf Android-Mobilgeräten mit Google Chrome und Talkback
  • Auf Computern mit macOS mit Safari und VoiceOver
  • Auf Computern mit Windows mit Firefox und JAWS
  • Auf Computern mit Windows mit Firefox und NVDA

Zur Bewertung der Barrierefreiheit verwendete Tools

  • Web Developer Toolbar
  • W3C HTML-Validator
  • WCAG Contrast Checker
  • WAVE Web Accessibility Evaluation Tools
  • RGAA Tanaguru webext

Auf Konformität geprüfte Website-Seiten

FEEDBACK UND KONTAKT

Wenn Sie nicht auf Inhalte oder Dienste zugreifen können, können Sie sich an den Website-Verantwortlichen wenden und um eine barrierefreie Alternative bitten oder die Inhalte in einer anderen Form erhalten.

  • Klicken Sie hier , um eine Nachricht zu senden.

RECHTSMITTEL

Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn Sie den Verantwortlichen der Website über ein Barriereproblem informiert haben, das Sie daran hindert, auf Inhalte oder Funktionen der Website zuzugreifen und Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben.

Für Nutzer mit Wohnsitz in der Europäischen Union:

Sie haben möglicherweise das Recht, sich an die Behörde zu wenden, die in Ihrem Land für die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig ist. Die Kontaktdaten der zuständigen nationalen Behörden finden Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/web-accessibility-monitoring

Für Nutzer außerhalb der Europäischen Union:

Sie können sich an die Behörde oder Organisation wenden, die in Ihrem Rechtsgebiet für die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig ist.